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Bockschein

„Bockschein“ wird im Milieu das Gesundheitszeugnis genannt. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen waren Pflicht, alle sieben bis 14 Tage. Das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten wurde fast nur an Prostituierten ausgeführt. Seit dem Inkraftreten des Infektionsschutzgesetztes am 1. Januar 2001 wurden die Bockscheine abgeschafft.

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