In einer Peepshow tanzte die Frau zur Stimulanz auf einer sich drehenden Bühne, während die Männer in kleinen Kabinen rundherum standen und, wenn sie Münzen warfen, der Frau durch ein Fenster zusehen konnten.
Ein sexueller Kontakt zwischen Freier und Frau war nicht vorgesehen, in der Regel war Selbstbefriedigung angesagt. Allerdings hatten einige Läden kleine Separees eingerichtet, in denen die Männer gegen entsprechendes Entgelt eine Privatshow mit abschließender Handmassage bekommen konnten. 1981 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Peepshows für sittenwidrig, denn den dort arbeitenden Frauen wird eine objekthafte und damit entwürdigende Rolle zugewiesen. Dass das Gros der Darstellerinnen jedoch freiwillig arbeitete, wurde geflissentlich übersehen. Heute sind die Peepshows so gut wie ausgestorben. An ihre Stelle sind Striptease-Bars, Sexkinos oder Videoshows mit entsprechenden Kabinen getreten, in denen Pornos gezeigt werden.