Animierbars und -lokale besitzen in der Regel eine Konzession für Alkoholausschank. Oberstes Ziel der Animierdamen beziehungsweise, in selteneren Fällen, Animierherren, ist es den Gast beziehungsweise die Frau oder den schwulen Mann dazu zu bewegen, Getränke zu spendieren. Da das Gaststättengesetz eine Zimmervermietung an Prostituierte verbietet, dienen Bars als Kontaktraum für Prostituierte, die die Freier auf ein Zimmer in einem Haus außerhalb des Lokals mitnehmen. Oft ist der Betreiber der Animierbar auch der Besitzer der Beherbergungsstätte.